Rechtsterrorismus in Deutschland: Neue Fälle und Zahlen aus dem Jahr 2025

Im Jahr 2024 hat das Projekt „Digital Seismograph Monitoring Terrorism“ die Datenbank zu rechtsterroristischen Aktivitäten in Deutschland seit der Selbstenttarnung des NSU 2011 veröffentlicht. Die Datenbank umfasst mittlerweile 54 Fälle und soll durch die systematische Erfassung von Fällen dazu beitragen, rechtsterroristische Entwicklungen in Deutschland frühzeitig erkennen und einordnen zu können. Auch 2025 wurden neben zwei Neueintragungen viele weitere Fälle aktualisiert.

Durch diese neuen Informationen lassen sich vor allem zwei Entwicklungen aufzeigen: Zum einen fordert die langwierige und oft komplexe Aufarbeitung von rechtsterroristischen Gruppen sowohl die Ermittlungs- wie auch Strafverfolgungsbehörden heraus. Zum anderen geht eine zunehmende Gefahr von Minderjährigen aus, die sich in rechtsterroristischen Gruppen zusammenschließen.

Auch wenn die Fälle in der Datenbank zeitnah aktualisiert werden, repräsentiert dies nicht den gegenwärtigen Stand rechtsterroristischer Bedrohungspotenziale in Deutschland. Ein Grund dafür ist, dass viele Fälle erst dann öffentlich bekannt werden, wenn sich rechtsterroristische Gruppen bereits zusammengeschlossen haben oder rechtsterroristische Pläne Gestalt angenommen haben. Der Zeitpunkt, an dem eine oder mehrere Personen beschließen, ihre rechtsextreme Ideologie auch in terroristisches Handeln umzusetzen, liegt jedoch vor dem Moment der öffentlichen Aufmerksamkeit. Über diesen Zeitpunkt wollen wir Aussagen treffen können. Aus diesem Grund sind die Fälle in der Datenbank nach dem ersten bekannten Jahr eingetragen, in dem die rechtsterroristische Ausrichtung deutlich zutage tritt.

Die Fälle, die 2025 aktualisiert oder neu hinzugefügt wurden, liefern daher keine Aussagen über das gegenwärtige Bedrohungspotenzial durch Rechtsterrorismus in Deutschland, aber sie helfen zu verstehen, welche Entwicklungen sich in den letzten Jahren abgezeichnet haben. Diese Erkenntnisse helfen bei der Einschätzung gegenwärtiger Entwicklungen und können dabei helfen, rechtsterroristischen Aktivitäten nicht unvorbereitet gegenüberzustehen.

2025 in Zahlen: Updates und neue Fälle

Seit der Veröffentlichung der Datenbank veröffentlichen wir bei Aktualisierungen zu den Fällen Updates über Bluesky. 2025 konnten 19 Updates zu sieben Fällen ausgegeben werden. Bei vier der sieben Fälle handelt es sich um Gruppenzusammenschlüsse, drei Fälle betreffen einzeln handelnde Personen. Insgesamt betrafen die Updates 48 Personen, neun davon wurden den Auswertungen neu hinzugefügt. Mit 28 von diesen 48 Personen waren 2025 mehr als die Hälfte von Durchsuchungen betroffen. Gegen 15 Personen wurden Anklagen erhoben, bei fünf Personen startete der Gerichtsprozess und zehn Personen wurden verurteilt. Zwei Personen aus der sogenannten „Letzten Verteidigungswelle“ wird eine rechtsterroristische Tathandlung vorgeworfen.

Grafik Rechtsterrorismus 2025
Verteilung der Updates von (Verdachts-)Fällen in der Datenbank 2025 nach Events.

Ideologische Einordnung

Die 2025 aktualisierten Fälle waren fünf Ideologie-Kategorien zuzuordnen. Dominiert hat dabei Rechtsextremismus mit vier Fällen, an denen elf Personen beteiligt waren: der Fall des 19-Jährigen, die „Letzte Verteidigungswelle", Rüdiger S. und Tristan K. Zwei Fälle sind QAnon und dem verschwörungsideologischen Souveränismus zugeordnet: die „Vereinten Patrioten“ und die „Patriotische Union“ mit insgesamt 30 beteiligten Personen. An der neonazistischen Gruppe „Knockout 51“ sind sieben Personen beteiligt. Der Fall Tristan K. ist auch als antisemitisch kategorisiert.

Mehr Informationen zur Zuordnung der Ideologien gibt es hier.

Grafik Rechtsterrorismus 2025 Ideologie
Ideologische Einordnung der Fälle (Updates oder Neueintragungen).

Hausdurchsuchungen

In zwei 2025 eingetragenen Fällen und drei zuvor bereits aufgeführten Fällen gab es bei insgesamt 28 Personen eine Hausdurchsuchung. Gegen 14 Personen und damit gegen den Großteil wird wegen Bildung einer terroristischer Vereinigungen nach § 129a StGB ermittelt. Gegen drei wird wegen versuchten Mordes nach §§ 211, 22, 23 StGB ermittelt. Bei einer Person geht es um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB. Gegen acht Personen wird wegen anderer mutmaßlicher Strafrechtsverstöße ermittelt. Bei sechs Personen waren die ihnen zur Last gelegten Verstöße nicht öffentlich in Erfahrung zu bringe. Die meisten Hausdurchsuchungen fanden in Thüringen, Sachsen und Bayern statt.

 Rechtsterrorismus 2025 Hausdurchsuchungen
Anzahl der Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen pro Bundesland.

Anklagen und anlaufende Prozesse

Gegen 16 Personen wurden in drei unterschiedlichen Fällen Anklagen erhoben. Bei 15 Personen lautet der Vorwurf auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB. Eine Person wird weiter wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB angeklagt. Zwei Personen werden wegen versuchten Mordes nach §§ 211, 22, 23 StGB angeklagt. Sieben Personen wurden zudem wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens nach § 83 StGB angeklagt.

Im Jahr 2025 startete der Prozess gegen drei Personen aus der neonazistischen Gruppe „Knockout 51“, gegen eine Person aus den „Vereinten Patrioten“ und gegen Rüdiger S.

Verurteilungen

Zehn Personen aus der Datenbank wurden im Jahr 2025 verurteilt. Acht Personen aus der Gruppe „Vereinte Patrioten“ wurden wegen § 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) verurteilt, sechs von ihnen auch wegen § 83 StGB ( Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens). Tristan K. wurde wegen § 89a (Vorbereitung einer schweren staatgefährdenden Gewalttat) und Rüdiger S. wegen weiterer Strafrechtsverstöße verurteilt. Neun Personen erhielten Haftstrafen zwischen acht Jahren und zwei Jahren und sechs Monaten. Tristan K. erhielt als Jugendstrafe drei Jahre und sechs Monate.

Jugendliche, die sich zu rechtsterroristischen Gruppen zusammenschließen

Neu ist 2025 der Fall der sogenannten „Letzten Verteidigungswelle“ hinzugekommen. Im Dezember 2025 erhob die Generalbundesanwaltschaft Anklage gegen acht Personen, unter anderem wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des versuchten Mordes. Im Vergleich zu den anderen rechtsterroristischen Gruppen, die seit 2011 erfasst wurden, zeigt sich eine Besonderheit: Die Hälfte der jetzt Angeklagten war zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren, der jüngste Angeklagte ist 14 Jahre alt. Dieser besorgniserregende Trend der immer jünger werdenden Täter hat sich in den letzten Jahren bereits im Bereich des sogenannten Militanten Akzelerationismus abgezeichnet. Eine im Januar 2026 veröffentlichte Studie des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, die solche Fälle untersucht hat, spricht von einem Durchschnittsalter von gerade einmal 16,4 Jahren. Dabei handelt es sich um Minderjährige, die sich in rechtsterroristischen Online-Communitys vernetzen und austauschen, dann jedoch planen, die Tat alleiauszuführen. Neu ist bei der sogenannten „Letzen Verteidigungswelle“ der Zusammenschluss junger Erwachsener und Jugendlicher über lokale wie auch Onlinevernetzung mit dem Ziel, rechtsterroristische Gewalt zu begehen.

Hier deutet sich eine Parallele zu anderen Beobachtungen in der rechtsextremen Szene an: In den letzten Jahren haben sich im Umfeld von queerfeindlichen Protesten jugendliche Neonazi-Gruppierungen herausgebildet, die mehrheitlich von jungen Männern und Jugendlichen dominiert waren. Bereits 2024 beobachteten CeMAS-Researcher:innen unter diesen rechtsextremen Jugendbewegungen ein Potenzial, aus dem sich „eine Kohorte junger, gewaltbereiter Neonazis“ etablieren würde. Sie wiesen außerdem daraufhin, dass auch gesellschaftliche Erklärungsansätze für diese rechtsextreme Etablierung jugendlicher Neonazi-Strukturen berücksichtigt werden müssten. Unter anderem könnte diese Raumnahme darauf zurückzuführen sein, „dass die Gruppen von einer größeren Unterstützung durch die Gesellschaft oder zumindest von weniger negativen Gegenreaktionen ausgehen“. Vor diesem Hintergrund muss die Bereitschaft Minderjähriger, rechtsterroristische Gewalt anzuwenden, neben dem Bedrohungspotenzial für gesellschaftliche Zielgruppen auch als Weckruf verstanden werden für die notwendige Auseinandersetzung mit den Ursachen und den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die aus einer Zunahme rechtsextremer Einstellungen in der gesamten Gesellschaft resultieren.

Prozesse gegen Rechtsterrorist:innen: Langwierige Verfahren und Ermittlungen

2025 zeigt jedoch auch die langwierige Aufarbeitung rechtsterroristischer Aktivitäten. Am 7. März 2025 endete der Prozess gegen die Rädelsführer der „Vereinten Patrioten““ mit Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 10 Monaten und 8 Jahren. Auch weil einige Verurteilte Revision angekündigt hatten, war die Aufarbeitung dieser rechtsterroristischen Gruppe über drei Jahre später damit keinesfalls abgeschlossen. Weitere zehn Personen waren 2025 wegen des Verdachts der Mitgliedschaft, Unterstützung oder des Wissens von dieser Gruppe Gegenstand weiterer Wohnungsdurchsuchungen, Anklagen oder Ermittlungsverfahren – darunter auch ein Lokalpolitiker der AfD.

Bei einer anderen Gruppierung, der sogenannten „Patriotischen Union“, handelt es sich um das größte Terrorismusverfahren seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland. Gegen die mutmaßliche Führungsriege wird seit knapp zwei Jahren verhandelt. Auch 2025 wurden Objekte von sieben weiteren Beschuldigten wegen ihrer Verbindungen zur Gruppe durchsucht und vier weitere Personen wurden angeklagt. Die schiere Menge an Personen, gegen die wegen rechtsterroristischer Aktivitäten in dem Fall ermittelt oder verhandelt wird, ist einmalig in der Bundesgeschichte und eine genaue Auflistung der Personenzahl anhand öffentlicher Quellen ist abschließend nicht möglich. Allein Ende 2024 wurde gegen knapp 100 mutmaßliche Mittäter und Mitwisser ermittelt. Wie bei den Vereinten Patrioten zeigt sich, dass die Strafverfolgung und Aufklärung rechtsterroristischer Gruppen äußerst langwierig ist und für das Justizsystem eine Herausforderung darstellt. Zudem ist anzunehmen, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit von Ermittlungen für jedes weitere Jahr – fünf Jahre ist die Gründung der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigungen her – deutlich geringer ausfällt und somit eine vollumfängliche Aufarbeitung des mutmaßlich rechtsterroristischen Netzwerkes bezweifelt werden kann. Im Laufe der Ermittlungen und mit Blick auf die im Verfahren angeklagten Personen lassen sich frühe Einschätzungen zum Gefahrenpotenzial aus heutiger Sicht bestätigen, dass insbesondere als gesellschaftliche Folgen der Covid19-Pandemie rechtsterroristische Täter:innen aus dem Milieu des verschwörungsideologischen Souveränismus erwachsen sind. Verschwörungsideologische Souveränist:innen werden oft vereinfachend als sogenannte „Reichsbürger“ bezeichnet. Doch die Wahrnehmung dieser Entwicklung während und nach der Pandemie als bedeutendes Gefahrenpotenzial für die demokratische Gesellschaft scheint sich auch mehr als fünf Jahre nach Bildung dieser Gruppierungen noch nicht durchgesetzt zu haben.

Die missverständliche Wahrnehmung des größten Rechtsterrorprozesses in Deutschland als „Reichsbürger“-Prozess

Obwohl es der größte Prozess gegen mutmaßliche Rechtsterrorist:innen in Deutschland ist, überwiegen in der medialen Beschreibung der Gruppierung Begrifflichkeiten, die vor allem auf krude Weltbilder der Beschuldigten Bezug nehmen. Dass diese irreführend sein können und die rechtsextreme Ideologie verkennt, die Anhänger:innen des verschwörungsideologischen Souveränismus zugrunde liegt, führt CeMAS-Researcher Jan Rathje in einem Beitrag in der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ aus: So täusche der Eindruck, Rechtsextremismus nehme einen randständigen Platz in der Szene ein, darüber hinweg, „dass die extrem rechte Ideologie, die von Schlüsselakteur:innen und -organisationen verbreitet wird, im Zentrum des Milieus zu verorten ist“ und Radikalisierungsprozesse dorthin verlaufen würden. Die Thematisierung der juristischen Aufarbeitung zeigt demnach deutlich, dass eine gesellschaftliche Sensibilität für rechtsterroristische Aktivitäten in Deutschland den gegenwärtigen Dynamiken hinterherhinkt.

Fazit

Mit Blick auf 2025 bleibt festzustellen, dass die Gefahr durch Rechtsterrorismus keineswegs abgenommen hat. Ein Blick auf Beschuldigte in Ermittlungsverfahren, Angeklagte und Verurteilungen zeigt, dass Rechtsterrorismus in Deutschland eine Herausforderung für staatliche Strukturen darstellt und mit einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung einhergeht. Es kann nicht ein konkret zu benennenden Milieu beschrieben werden, von dem die rechtsterroristische Gefahr ausgeht. Die Bedrohung hat sich diversifiziert. Das Personenspektrum reicht von beschuldigten und angeklagten (ehemaligen) AfD-Politiker:innen bis hin zu mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppen, in denen viele Mitglieder minderjährig sind. Während individuelle Motivationsfaktoren auf die Entscheidung den Ausschlag zu rechtsterroristischer Betätigung gelegt haben dürften, zeichnet sich auch 2025 die allen zugrunde liegende rechtsextreme Ideologiebasis ab. Insbesondere der Trend immer jünger werdender Rechtsextremer ist hierbei hervorzuheben wie auch die Vernetzungsbereitschaft potenzieller Rechtsterrorist:innen untereinander. Anzunehmen ist vor diesem Hintergrund, dass im Rahmen gesellschaftlich zunehmender demokratiefeindlicher Einstellungen das hohe Gefahrenpotenzial ausgehend von rechtsterroristisch orientierten Gruppierungen und Einzelpersonen bestehen bleibt.

Mehr zu Thema

Die Datenbank “Rechtsterrorismus seit dem NSU” finden Sie unter

www.terror-seit-nsu.de

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